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Anordnung
&
Zuweisung


Verbindlichkeit

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich

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Kurzfristige Absagen (< 24 Stunden) sowie unangekündigtes Nichterscheinen wird Ihnen direkt privat im Umfang der gebuchten Konsultationsdauer in Rechnung gestellt.

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Psychologische Psychotherapie (Anordnungsmodell, gültig seit 01.07.2022) und neuropsychologische Diagnostik werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet (abzüglich 10% Selbstbehalt und gewählter Jahresfranchise). Die Tarife und Tarifstrukturen sind behördlich festgelegt und werden in der Regel direkt über die Krankenkasse abgerechnet. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen IV oder die Unfallversicherung einen Teil der Kosten. 

 

​Die Anordnung für psychologische Psychotherapie kann von einer Ärztin oder einem Arzt mit Fachtitel in Allgemeiner Innerer Medizin (Hausärztin/Hausarzt) und Fachtitel in Psychiatrie & Psychotherapie oder von einer Ärztin oder einem Arzt mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische & Psychosoziale Medizin (SAPPM) ausgestellt werden. 

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​​Damit die neuropsychologische Diagnostik von der OKP übernommen wird, Bedarf es einer ärztlichen Zuweisung. Alle Ärzt:innen der Schweiz können eine neuropsychologische Diagnostik anordnen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt in Kontakt zu treten. 

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​Selbstverständlich können Sie die Kosten der Gespräche und diagnostischen Abklärungen auch ohne Involvierung der Krankenkasse als Selbstzahler:in begleichen:​​

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Beratung / Psychotherapie (inkl. Vor- und Nachbereitung): CHF 180.-/60 Min.

Neuropsychologische Abklärung, Auswertung, Berichterstattung: CHF 200.-/60 Min.

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