Wann eine ärztliche Zuweisung sinnvoll ist
Absagen
&
Verbindlichkeit
Vereinbarte Termine sind verbindlich
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind; bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichterscheinen wird eine anteilige Gebühr direkt privat in Rechnung gestellt.
Psychologische Psychotherapie und neuropsychologische Diagnostik werden bei medizinischer Indikation von der Grundversicherung übernommen. Eine ärztliche Anordnung bzw. Zuweisung ist erforderlich. Alternativ können alle Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch genommen werden.
Die Anordnung für psychologische Psychotherapie kann von einer Ärztin oder einem Arzt mit Fachtitel in Allgemeiner Innerer Medizin (Hausärztin/Hausarzt), Fachtitel in Psychiatrie & Psychotherapie oder von einer Ärztin oder einem Arzt mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische & Psychosoziale Medizin (SAPPM) ausgestellt werden.
Damit die neuropsychologische Diagnostik von der Grundversicherung übernommen wird, Bedarf es einer ärztlichen Zuweisung. Alle Ärzt:innen der Schweiz können eine neuropsychologische Diagnostik anordnen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt in Kontakt zu treten.
Die Leistungen können auch selbst bezahlt werden, wenn keine ärztliche Anordnung vorliegt – sie werden in diesem Fall nicht von der Grundversicherung übernommen.
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Beratung / Psychotherapie (inkl. Vor- & Nachbereitung): CHF 180.-/60 Min.
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Neuropsychologische Abklärung (inkl. Auswertung & Berichterstattung): CHF 200.-/60 Min.